Steuern gehen uns alle an und trotzdem bekommen viele schon beim Wort weiche Knie. Dabei sind Steuererklärungen kein Hexenwerk und auch die Einkommensteuererklärung ist mit etwas Hilfe und Einlesen leichter gemacht als viele denken, auch wenn dabei einige Dinge berücksichtigt werden müssen.
Neben den jährlichen Abgabefristen gibt einige paar Punkte zu beachten, die am Ende darüber entscheiden können ob Sie eine Steuer-Nachzahlung leisten müssen oder ob Sie vom Finanzamt Geld zurückerhalten. Wenn Sie beispielsweise nicht wissen, welche Ausgaben Sie ggf. beim Finanzamt geltend machen können, kann das Ihre Steuerlast stark erhöhen.
Aus diesem Grund empfiehlt sich entweder das intensive Einarbeiten in das Thema rund um Steuern oder das Hinzuziehen eines erfahrenen Steuerberaters, der für Sie alle Angelegenheiten rund um Ihre Steuererklärung zuverlässig erledigt. Schließlich ist es am Ende des Jahres bares Geld, welches Sie einsparen oder anderweitig investieren können.
Sie sehen, schwieriger und interessanter als das Ausfüllen von Formularen wird es, wenn es um das Thema Steuern sparen geht. Dabei ist viel Erfahrung und Expertenwissen gefragt, denn schließlich geht es am Ende um Ihren Geldbeutel, den Sie mit den richtigen Steuertipps schonen können. Im folgenden Artikel wollen wir Ihnen die Steuererklärung etwas näherbringen und einige Punkte genauer unter die Lupe nehmen, damit Sie für Ihre nächste Steuererklärung vorbereitet sind. Wenn Sie stattdessen lieber gleich eine persönliche Steuerberatung in Anspruch nehmen möchten, vereinbaren wir gerne mit Ihnen einen Termin für ein erstes persönliches Beratungsgespräch. Unser kompetentes Team steht Ihnen gerne bei Anliegen rund um private und gewerbliche Steuererklärungen zur Seite.
Termin vereinbarenVor der Einkommensteuererklärung kann sich in Deutschland niemand drücken. Sie hat den Zweck, eine jährliche private Abschlussbilanz der Einnahmen und Ausgaben darzustellen und daraus resultierend auf das Einkommen, bzw. bei Selbstständigen auf den Gewinn, eine prozentuale Steuer zu erheben.
Diese variiert abhängig von der Höhe des Einkommens / Gewinns und kann (Stand 2019) zwischen 12 % (Eingangssteuersatz) und 42 % (Spitzensteuersatz) liegen. Zu berücksichtigen ist dabei der jährliche Grundfreibetrag, der jedem in Deutschland zusteht. Dieser liegt bei 9.168 € im Jahr und bildet die Mindestverdienstgrenze zur Steuerpflicht. Sobald demnach Ihr jährliches Einkommen den Betrag von 9.168 € (Stand 2019) überschreitet, müssen Sie auf dieses eine Einkommensteuer bezahlen: Bei 9.169 € Brutto-Einkommen beginnt der Steuersatz bei 12 % und endet bei einem Jahreseinkommen ab 55.961 € bei 42 %. Ab 2020 steigt der Grundfreibetrag auf 9.408 €.
Soweit unser kurzer Abstecher zum Steuersatz. Nachdem wir nun wissen, was es mit dem Mindest- und Höchststeuersatz auf sich hat, wollen wir zum wichtigsten Teil „Steuererklärung Hilfe und Tipps“ kommen.
Hier haben wir für Sie einige wichtige Punkte zusammengefasst, die Sie bei Ihrer Steuererklärung beachten sollten. Des Weiteren stellen wir Ihnen wichtige Verweise zu Downloads und Formularen zur Verfügung, damit Sie perfekt für die nächste Einkommensteuererklärung gewappnet sind.
Zunächst sollte die Frage geklärt werden, wer überhaupt eine Steuererklärung abgeben muss, da es hier einige Kriterien zu beachten gilt:
Wer als Arbeitnehmer beschäftigt ist und lediglich aus seiner Arbeit Einkommen bezieht, ist nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, kann diese aber freiwillig innerhalb von vier Jahren einreichen. Da Sie auch als Arbeitnehmer z.B. Werbungskosten und den Weg zur Arbeit finanziell geltend machen und so Ihre durch die Lohnsteuer bereits bezahlte Steuerlast senken können, empfiehlt sich meist auch hier eine Abgabe der Einkommensteuererklärung. Eine Erstattung können Sie erwarten, wenn Ihre Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.000 Euro liegen. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Ihr Weg zur Arbeit mehr als 14 Kilometer (einfache Strecke) beträgt. Auch wenn Sie häufig außerhalb der Betriebsstätte Ihres Arbeitgebers arbeiten (Handwerker, Monteure) und dabei länger als 8 Stunden am Tag unterwegs sind, lohnt sich ggf. die Abgabe einer Steuererklärung.
Wer seine Einkommensteuererklärung macht, der muss sich jedes Jahr auch an die vorgegebene Abgabefrist halten. Stichtag war bis zum Jahr 2018 immer der 31. Mai, dann war die Einkommensteuererklärung für das Vorjahr (2017) abzugeben. Seit 2019 fällt der Stichtag auf den 31. Juli und wurde damit um zwei Monate aufgeschoben. Wer also seine Steuererklärung 2018 selbst abgeben möchte, der hat dafür bis zum 31. Juli 2019 Zeit.
Tipp: Wer hingegen seine Steuererklärung über einen Steuerberater anfertigen lässt, hat bis zum 29. Februar des Folgejahres Zeit. Sprich, wenn Sie für Ihre Einkommensteuererklärung 2018 einen Steuerberater in Anspruch nehmen, reicht es aus, wenn dieser die Steuererklärung bis zum 29. Februar 2020 beim Finanzamt einreicht. Da der 29. Februar 2020 auf einen Samstag fällt, verschiebt sich die hier Frist auf den 2. März 2020.
Verspätungszuschlag: Es empfiehlt sich die gesetzten Abgabefristen einzuhalten, da anderenfalls auf die zu nachzuzahlende Steuer bzw. auf die Rückerstattung ein Verspätungszuschlag anfällt. Für jeden angefangenen Monat, den die Steuererklärung zu spät abgegeben wird, fallen 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer als Verspätungszuschlag an, mindestens aber 25 Euro (bis einschließlich 2018 mindestens 10 Euro). Dabei kann sich die Strafe abhängig von Ihrer zu zahlenden Steuerlast auf bis zu 25.000 Euro summieren.
Insoweit Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, gelten die genannten Abgabefristen für Sie nicht.
Für Steuererklärungen gibt es zahlreiche unterschiedliche Formulare, die je nach Anwendungsfall zum Einsatz kommen. Abhängig davon ob Sie z.B. Arbeitnehmer, Freiberufler oder Selbstständig sind, müssen Sie neben der regulären Einkommensteuererklärung ggf. auch noch zusätzliche Anlagen ausfüllen. Eine Übersicht der Formulare inkl. Download-Option finden Sie auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Finanzen. Auch Anträge z.B. zur Lohnsteuer-Ermäßigung finden Sie dort als .PDF-Download für einen anschließenden Ausdruck.
Im digitalen Zeitalter ist es natürlich nicht mehr notwendig, dass Sie alle Formulare eigenhändig ausfüllen und beim Finanzamt abgeben. Heute läuft die Übermittlung der Steuererklärung vollkommen elektronisch mittels lizenzierter Steuersoftware. Dabei gibt es für die elektronische Übermittelung der Einkommenssteuererklärung viele Softwarelösungen von gewerblichen Anbietern (kostenpflichtig), aber auch vom Bundesfinanzministerium selbst (kostenlos). Bei der kostenlosen Variante handelt es sich um ELSTER, eine Software die Ihnen Hilfe bei Ihrer Steuererklärung in Form von umfassenden Erklärungen und intelligenten Ausfüllhilfen bietet. Dabei sei erwähnt, dass ELSTER nicht so umfangreich und selbsterklärend wie kommerzielle Anbieter ist und optisch in die Jahre gekommen scheint. Entwickelt in Bayern ist ELSTER trotzdem eine gute kostenlose Alternative und wurde z.B. 2018 von rund 23,1 Millionen Menschen für die elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärung genutzt.
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Es gibt viele Möglichkeiten, wie Sie Ihre Steuerlast verringern können. Folgende Punkte könnten dabei unter anderem für Sie relevant sein:
Erfahren Sie mehr über die genannten Tipps und deren Anwendung auf Ihren individuellen Fall. Wir erklären Ihnen gerne in einer persönlichen Steuerberatung, welche Steuertipps auf Sie anwendbar sind und wie Sie damit Ihre zu zahlende Steuerlast verringern können. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch – wir helfen Ihnen gerne weiter!
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